Fortbildung 2010
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen !

AWAK-cert wurde am Anwaltstag im November der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit wurde erstmals in Europa eine Möglichkeit geschaffen, Fortbildung für die Klienten sichtbar zu machen. AWAK-cert ist als Verbandsmarke der Anwaltsakademie registriert und steht allen Kolleginnen und Kollegen, ähnlich wie das Logo der Österreichischen Rechtsanwälte, zur Verfügung. Voraussetzung für die Benutzung ist die Absolvierung von Fortbildungsseminaren der Anwaltsakademie im Ausmaß von 9 Halbtagen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren. 3 Halbtage können alternativ durch eigene Vortrags- oder Publikationstätigkeit nachgewiesen werden.

AWAK-cert soll den Klienten zeigen, dass berufliche Fortbildung ernst genommen wird. In einem zunehmend kompetitiven Umfeld ist dies ein wichtiges Marketingtool. Der Außenauftritt, sei es auf der Homepage, am Briefpapier oder der Visitenkarte hat seit dem Wegfall der Werbebeschränkungen in der Richtlinie zunehmend Bedeutung erlangt. Die Wahl des Anwalts seines Vertrauens wird durch viele Faktoren beeinflusst. Fortbildung ist einer davon.

Die Initiative für das Projekt AWAK-cert ist vom ÖRAK-Arbeitskreis Berufsnachwuchs und Fortbildung ausgegangen. Die Umsetzung liegt in den bewährten Händen der Geschäftsführerin der Anwaltsakademie, Mag. Ruth Weixler. Ihr gebührt daher mein besonderer Dank. Nähere Informationen über AWAK-cert, insbesondere die Satzung der Verbandsmarke, sowie die Voraussetzungen für die Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage der Anwaltsakademie.

Setzen Sie ein Signal für die Fortbildung!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger
Vorsitzender des Arbeitskreises Berufsnachwuchs
und Fortbildung
Wien, im November 2009

Anwaltsakademie Gesellschaft zur Förderung anwaltlicher Aus- und Fortbildung m.b.H.
Reisnerstraße 5/3/2/5, 1030 Wien
Tel.: +43 1 710 57 22-0, Fax: +43 1 710 57 22-20
E-Mail: office@awak.at

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